
- Änderungen zum 01. April 2020
Mieten, Fliegen, Kredite und vieles mehr: Auch aufgrund der Corona-Krise gibt es zum 1.April einige kurzfristige Gesetzesanpassungen und Änderungen.
Änderungen zum 1.April
Auch aufgrund der Corona-Krise gibt es zum 1.April einige kurzfristige Gesetzesanpassungen und Änderungen. Hier die wichtigsten im Überblick:
Hartz IV ohne Prüfungen
Hartz IV gibt es im kommenden halben Jahr ohne Prüfung des Vermögens und der Höhe der Wohnungsmiete. Anträge können telefonisch oder online gestellt werden.
Keine Kündigung von Mietern wegen Mietschulden
Der Kündigungsschutz für Mieter wird ausgeweitet. Wer wegen Verdienstausfällen seine Miete nicht zahlen kann, darf nicht gekündigt werden. Diese Regelung gilt vorerst für Mietschulden zwischen dem 1.April und dem 30.Juni.
Kredite können gestundet werden
Auch bei Krediten gibt es Aufschub. Darlehen und Immobilienkredite können bis Ende Juni gestundet werden. Der Kredit muss allerdings vor dem 15.März diesen Jahres abgeschlossen worden sein.
Erleichterter Zugang zum Kinderzuschlag
Ab dem 1.April ist es einfacher, einen Kinderzuschlag zu bekommen. Wie hoch dieser ist, wird mittels einer Berechnungsgrundlage festgestellt.
Dafür wurde bisher das Durchschnittseinkommen der letzten sechs Monate einberechnet. Ab dem 1. April ist nur noch das letzte Durchschnittsgehalt entscheidend. Der Maximalbetrag für den Kinderzuschlag beträgt 185 Euro pro Monat.
Berliner Humboldt-Universität bietet kostenlose Rechtsberatung bei Corona-Streitfällen
Wer wegen ausgefallener Flüge oder Streit um die Miete Hilfe braucht: Verbraucherrechts-Berater der Berliner Humboldt-Universität bieten jetzt auch kostenlose Ratschläge in der Coronakrise an. Angenommen werden Fälle mit einem Streitwert von bis zu 1000 Euro im Verbraucherrecht und bis zu 5000 Euro im Wohnraummietrecht. Interessierte könnten ihren Fall für eine Vorprüfung an die Adresse hclc@rewi.hu-berlin.de mailen.
Grundsätzliche Änderungen zum 1.April
Fliegen wird teurer
Die Luftverkehrsteuer für Flüge im Inland und in EU-Staaten verteuert sich um mehr als 5 Euro auf 13,03 Euro pro Ticket. Für längere Flüge wird sie bis 6000 Kilometer um knapp 10 Euro auf 33,01 Euro angehoben.
Bei noch weiteren Flügen werden 59,43 Euro fällig, etwa 18 Euro mehr als bisher. Noch ist allerdings offen, in welchem Umfang die Airlines den Aufschlag an die Fluggäste weitergegeben werden.
Mehr Geld im Baugewerbe
Für Beschäftgte im Baugewerbe gibt es mehr Geld. Die Steigerung in der Lohngruppe 1 liegt bei 20 Cent. Der Mindestlohn klettert somit von aktuell 12,20 Euro auf 12,55 Euro pro Stunde. Für Lohngruppe 2 wird die Untergrenze von derzeit 15,20 Euro auf 15,40 Euro pro Stunde angehoben. In Berlin auf 15,25 Euro von derzeit 15,05 Euro.
Reifenwechsel
Von Oktober bis Ostern sollten Autofahrer Winterreifen aufgezogen haben. Jetzt heißt es also: Winterreifen runter, Sommerreifen rauf!