
- Was tun bei Ärger mit Fitnessstudioverträgen?
Bald wird kühler, dann ist eigentlich wieder Zeit den Sport draußen ins Fitnessstudio zu verlegen. Viele Berlinerinnen und Berliner sind aber derzeit nicht gut auf ihr Fitnessstudio zu sprechen. Viele Studios haben auslaufende oder gekündigte Verträge ohne Rücksprache einseitig verlängert – um die Dauer der coronabedingten Schließzeit. Mitglieder sollen also weiterzahlen. Was Fitnessstudiokunden tun können, lesen Sie hier.
Wer den Vertrag seines Fitnessstudios fristgerecht gekündigt hat, traute beim Blick aufs Konto oft seinen Augen nicht. Viele Fitnessstudios haben die Beiträge auch über das Ende der Vertragslaufzeit weiter eingezogen.
Seit Monaten landen bei der Verbraucherzentrale vermehrt Verbraucherbeschwerden dazu auf dem Tisch.
Dürfen Fitnessstudios Verträge einseitig verlängern?
Die Lage ist leider nicht eindeutig. Die Verbraucherzentrale ist der Meinung: NEIN, Fitnessstudios dürfen Verträge nicht einfach einseitig verlängern. Allerdings gibt es noch kein abschließendes obergerichtliches Urteil dazu. Das Fitnessstudio zu verklagen, ist deswegen immer mit einem gewissen finanziellen Risiko verbunden, denn jeder Fall wird individuell behandelt und entschieden.
Das können Sie als Kundin oder Kunde tun
Die Verbraucherschützer raten bei Vertragsstreitigkeiten, Kontakt mit dem Studiobetreiber aufzunehmen und die Angelegenheit wenn möglich persönlich zu klären. Wenn das Studio auf Kontaktversuche nicht reagiert, sollten Kundinnen und Kunden laut Verbraucherschützer Ihr Anliegen per Post mitteilen, und zwar per Einschreiben. Erfahrungsgemäß reagieren Unternehmen in vielen Fällen darauf. Außerdem können Betroffene sich Rat und im Zweifel auch rechtlichen Beistand bei der Verbraucherzentrale holen.
Neues Gesetz soll Verbraucherrechte verbessern
Damit wir Verbraucher in Zukunft besser aus Verträgen herauskommen, hat der Bundestag vor kurzen das sogenannte Gesetz für faire Verbraucherverträge beschlossen. Mitte 2022 soll es in Kraft treten.
Darin ist zum Beispiel Folgendes geregelt: Überlange automatische Vertragsverlängerungen wird es nicht mehr geben. Nach Ablauf der Mindestlaufzeit, verkürzt sich Kündigungsfrist auf einem Monat. Und im Internet muss es künftig auch einen Kündigungsbutton geben, damit Verträge dort beendet werden können.
Mehr Tipps rund um das Thema „Vertragsärger“ gibt es am Montagabend, 13.09., im rbb-Fernsehen um 20:15 Uhr im Verbrauchermagazin SUPER.MARKT.