
- Rauchmelder werden ab 2021 Pflicht
Rauchmelder sind ab Jahresende auch in Berlin Pflicht. Eigentümer müssen alle Aufenthaltsräume sowie Flure, die als Fluchtweg dienen, mit Rauchmeldern ausstatten. Das gilt für selbstgenutztes Eigentum wie für vermietetes. Die Stiftung Warentest hat Rauchwarnmelder aktuell getestet. Testsieger und Verlierer sowie alle Infos zur neuen Rauchmelderpflicht finden Sie hier.
Rauchmelder-Test
Rauchmelder sind ab Jahresende auch in Berlin Pflicht. Eigentümer müssen alle Aufenthaltsräume sowie Fluren, die als Fluchtweg dienen, mit Rauchmeldern ausstatten. Das gilt für selbstgenutztes Eigentum wie für vermietetes. Die Stiftung Warentest hat Rauchwarnmelder aktuell getestet. Testsieger und Verlierer sowie alle Infos zur neuen Rauchmelderpflicht finden Sie hier.
Der Rauch ist das gefährlichste. Viele Tote und Verletzte durch Wohnungsbrände könnten verhindert werden, wenn die Opfer rechtzeitig gewarnt worden wären. Aus diesem Grund gilt ab Jahresende die Rauchmelderpflicht. Im aktuellen Test der Stiftung Warentest waren 13 von 17 Geräten gut, nur eines hat versagt.
Testsieger der Stiftung Warentest Gleich fünf Testsieger sind aus dem Test für das aktuelle Heft der Stiftung Warentest hervorgegangen. Bis auf den Testverlierer (siehe unten) meldeten alle Rauchmelder Brände gut und zuverlässig. Die Testsieger punkten zusätzlich durch gute Handhabung und einfache Funktionskontrolle:
- Abus RWM 150 für 18,90 Euro
- Hekatron Genius Plus Edition für 22,00 Euro
- Busch-Jäger Professional Line 6833-84 für 25,00 Euro
- Cavius 2007-004 für 29,90 Euro
- Ei Electronics Ei650 für 25,00 Euro
Testverlierer Mit der Note „Mangelhaft“ Testverlierer ist der Rauchmelder „Pyrexx PX-1“ (Preis: 20,00 Euro). Im Test hat der Melder viel zu spät alarmiert. Er erkannte einen Brand zu langsam, erst als der Rauch schon sehr dicht war.
Mehr Informationen und den ausführlichen (kostenpflichtigen) Test finden Sie auf www.test.de
Die gesetzliche Lage
Nach der Berliner Bauordnung (§ 48 Abs. 4 der Bauordnung Berlin ) gibt es eine Installationspflicht für Rauchwarnmelder. Für Neu- und Umbauten bereits seit dem 1. Januar 2017. Für bereits bestehende Wohnungen und Häuser gibt es eine Übergangsfrist, die Ende 2020 endet. Die selben Verpflichtungen gelten in Brandenburg.
Wer muss die Rauchwarnmelder bezahlen und anbringen?
Der Vermieter, beziehungsweise Eigentümer. Der ist verpflichtet, alle von ihm vermietete oder selbstbewohnte Wohnungen und Häuser mit Rauchwarnmelder auszustatten. Das muss bis zum 31.12.2020 passiert sein. Der Mieter ist hierfür nicht zuständig, aber für anderes.
Die Überprüfung der Funktionstüchtigkeit
Die Berliner Bauordnung verpflichtet die Mieter zur Wartung und Sicherstellung der Betriebsfähigkeit. Der Vermieter darf überprüfen, ob der Mieter seiner Verpflichtung nachkommt. Oft übernehmen Vermieter von sich aus die Wartung der Rauchwarnmelder. Das muss der Vermieter dem Mieter aber ausdrücklich erklären.
Wo müssen Rauchmelder angebracht werden?
In allen Räumen der Wohnung muss mindestens ein Rauchwarnmelder angebracht sein. Ausgenommen sind Küche, Badezimmer, Toiletten und Flure, die als Rettungswege dienen. Die Rauchwarnmelder müssen so eingebaut oder angebracht und betrieben werden, dass Brandrauch frühzeitig erkannt und gemeldet wird.
Was ist, wenn der Mieter schon selbst Rauchwarnmelder in der Wohnung angebracht hat?
Dann sollte man das dem Vermieter mitteilen. Wenn der Vermieter aber trotzdem neue Rauchwarnmelder in der Wohnung installieren möchte – zum Beispiel weil er das ganze Mietshaus einheitlich ausstatten will -, dann muss der Mieter das akzeptieren.
Rauchwarnmelder retten Leben!
Rauchmelder retten in Deutschland durchschnittlich 4,1 Menschen pro Tag vor gesundheitlichen Schäden oder sogar dem Tod. Das ergab eine aktuelle Auswertung der Medienberichterstattung von Dezember 2019 bis Februar 2020 durch die Initiative "Rauchmelder retten Leben".
Durchschnittlich werden statistisch belegt bei Bränden pro Jahr 68 Personen vor dem Tod gerettet.
Mehr Informationen für Mieter gibt es beim Berliner Mieterverein: https://www.berliner-mieterverein.de/recht/infoblaetter/info-45-rauchwarnmelderpflicht-fuer-berlin-20-fragen-und-antworten.htm#2-Gibt-es-eine-Rauchwarnmelder-Pflicht
Mehr Informationen für Vermieter und Eigentümer: https://haus-und-grund-berlin.de/service/rauchwarnmelderpflicht/
Information der Berliner Feuerwehr zu Rauchwarnmeldern: https://www.berliner-feuerwehr.de/ihre-sicherheit/praevention/rauchwarnmelder/