
- Was tun bei zu langsamen Internet?
Wir alle kennen das: Oft surfen wir mit einer geringeren Geschwindigkeit im Netz, als uns der Anbieter eigentlich verspricht. Gerade mal die Hälfte der Kunden erreicht wirklich die vertraglich zugesicherte Internetgeschwindigkeit.
Doch dass muss man als Kunde nicht einfach hinnehmen. Das aktuelle Telekommunikationsgesetz bietet neue Möglichkeiten.
Wenn das Internet regelmäßig langsamer ist als vertraglich vereinbart, kann man den Beitrag mindern. Empfängt man also z. Bsp. nur 80 Prozent der vereinbarten Leistung, darf man den Preis auf ebenso 80 Prozent kürzen. Wenn man schon gezahlt hat, dann muss der Anbieter den Anteil zurückzahlen oder gutschreiben. Man kann aber auch fristlos kündigen – das war bisher nicht so einfach möglich. Laut Verbraucherzentrale muss man dem Anbieter erst die Chance geben, die vertraglich vereinbarte Leistung doch noch zu erbringen, bis zu einer gesetzten Frist.
Wie schnell ist mein Internet wirklich?
Das überprüft man ganz einfach mit einem Online-Speedtest. Manche Anbieter stellen eine Software selber zur Verfügung, aber auch die Bundesnetzagentur bietet diese Tests an.
Die Verbraucherzentrale rät: Bevor man kündigt oder den Preis mindert sollte man erstmal typische Fehlerquellen ausschließen – also z.B. falsche Router-Einstellungen, schlechter WLAN-Empfang, ungeeignete Kabel oder Antivirenprogramme.
Auf der Seite der Bundesnetzagentur kann man testen, woie schnell die Internetverbindung wirklich ist. https://breitbandmessung.de/