Urlauber im Mittelmeer und am Strand an der Playa de Palma und Bucht von Palma im Sommer 2023 (Quelle: IMAGO / Chris Emil Janßen)
Bild: IMAGO / Chris Emil Janßen

- Was passiert mit gebuchten Reisen über FTI?

Das Auswärtige Amt hat Urlaubern Unterstützung zugesagt, die von der Insolvenz betroffen sind. Ein Sprecher sagte am Montag in Berlin, das Auswärtige Amt stehe auch über seinen Krisenstab in einem engen Austausch mit dem Deutschen Reiseverband und dem Reiseversicherungsfonds, um sich ein genaues Bild über die Lage zu verschaffen. Es würden keine Pauschalurlauber "im Regen stehen gelassen".

Europas drittgrößter Reisekonzern FTI ist zahlungsunfähig. Wie das Unternehmen mitteilte, hat die FTI Touristik GmbH, die Obergesellschaft der FTI Group, am Montag beim Amtsgericht München einen Antrag auf Eröffnung eines Insolvenzverfahrens gestellt.

Nach Angaben des Unternehmens wird derzeit mit Hochdruck daran gearbeitet, dass die "bereits angetretenen Reisen auch planmäßig beendet werden können". Reisen, die ab Dienstag, 4. Juni starten, können demnach gar nicht oder nur eingeschränkt durchgeführt werden. Die Unterstützung der betroffenen Reisenden habe "jetzt oberste Priorität", erklärte FTI. Es sei eine Hotline für Kunden eingerichtet worden.

Für Kunden des Unternehmens wurde außerdem eine Informationsseite eingerichtet. Was grundsätzlich in solchen Fällen gilt, hat die Deutsche Presse-Agentur (dpa) zusammengestellt.

Die gute Nachricht für alle, die bereits Reisegeld bezahlt haben, sowie alle, die schon im Urlaub sind und sich um den weiteren Aufenthalt und die Rückbeförderung sorgen: "FTI ist wie jeder deutsche Reiseveranstalter verpflichtet, erst dann Zahlungen auf den Reisepreis anzunehmen, wenn dem Reisenden gleichzeitig ein Sicherungsschein übergeben wird", sagt Reiserechtler Paul Degott der dpa. Der Sicherungsschein stellt im Fall der Zahlungsunfähigkeit des Reiseveranstalters sicher, dass Reisenden der gezahlte Reisepreis erstattet wird.

Und zwar dann, wenn entweder Reiseleistungen ausfallen oder wenn man von Partnern des Reiseunternehmens Zahlungsaufforderungen erhält. Beispielsweise, wenn ein Hotel vor Ort selbst auch keine Zahlungen mehr vom Veranstalter bekommt. In der Regel umfasst der Vertrag der Pauschalreise auch die Beförderung der Reisenden. Dann hat der Veranstalter auch für die vereinbarte Rückbeförderung zu sorgen und die Unterkunft.

Habe ich den Sicherungsschein in meinen Unterlagen?

Paul Degott rät daher, als Erstes nachzuschauen, ob man mit seiner Reisebestätigung einen Sicherungsschein bekommen hat. Dort müsse die jeweilige Reisepreisabsicherung für den Insolvenzfall beschrieben und das Versicherungsunternehmen mit Adresse und Kontaktdaten benannt sein.

Regelmäßig ist dies der Deutsche Reisepreissicherungsfonds (DRSF). Unter bestimmten Umständen könne auch eine der Insolvenzversicherungen benannt sein. Mit diesem Sicherungsschein in der Hand könne der Verbraucher sicher sein, die Zahlungen auf den Reisepreis zurückzubekommen, falls der Anbieter und gegebenenfalls dessen Reisetöchter kurzfristig Insolvenz anmelden oder Zahlungsunfähigkeit erklären und damit die gebuchte Reise nicht möglich ist.

"Verbraucher, die sich schon auf einem FTI-Urlaub im Ausland befinden, haben - von der Insolvenz von FTI überrascht - möglicherweise das Problem, dass der Hotelier eine Nachzahlung auf die noch verbleibende Urlaubszeit verlangt, weil er eben von FTI kein Geld mehr bekommt", so Degott. Auch könnte die Fluggesellschaft die Rückbeförderung aus dem gleichen Grund ablehnen.

Hier wäre der nächste Schritt, das Insolvenzabsicherungsunternehmen zu kontaktieren. "Dieses ist aufzufordern, die weitere Unterbringung und die Rückbeförderung sicherzustellen und die entsprechenden Kosten entweder vorzuschießen oder zu erklären, diese sofort dem Verbraucher zu erstatten", erläutert der Rechtsanwalt.

Seit 2021 existiert der Deutsche Reisesicherungsfonds, der sich bei einer Pleite eines Reiseanbieters um die Erstattung der Vorauszahlungen der Kunden, gegebenenfalls den Rücktransport gestrandeter Urlauber sowie deren Unterbringung bis zum Rücktransport kümmern soll.

Der von der deutschen Touristikwirtschaft organisierte Fonds wird vom Bundesjustizministerium beaufsichtigt.