Eine Frau trägt eine Mund-Nasen-Maske am Strand von Grömitz; Quelle: David Inderlied/Kirchner-Media/www.imago-images.de
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- Corona-Regeln im Urlaub

Viele europäische Urlaubsländer stehen in den Startlöchern für die Sommersaison 2020. Beliebte Urlaubsländer wie Österreich, Kroatien, die Niederlande, Italien, Griechenland, Spanien und Frankreich können wieder bereist werden. Aber Urlaub machen, wie wir es kennen, gibt’s in diesem Jahr nicht.

Mallorca
Die Regierung von Mallorca untersagt den Party-Tourismus. Die Clubs der Insel bleiben geschlossen. Jeder Tourist, der die Insel betritt, muss genaue Angaben über seinen Gesundheitszustand und seinen Verbleib machen. Es herrscht Maskenpflicht egal, ob im öffentlichen Raum, im Freien oder in geschlossenen Räumen.

Sowohl am Flughafen als auch am Hotel untersucht eine Wärmebildkamera immer den Zustand der Gäste Wer zum Buffet will, muss erst eine Körpertemperatur von unter 37 Grad nachgewiesen bekommen, es wird Fieber gemessen.

Zwischen den Liegestühlen am Pool müssten Sicherheitsabstände eingeteilt werden, möglich seien auch zeitliche Limits für Strandbesuche von drei oder vier Stunden.
Bars und Restaurants sind in Spanien wieder geöffnet allerdings mit abgespeckte Gästezahl.

Portugal
Restaurants, Cafés und Kneipen haben wieder geöffnet. Das gilt auch für Museen. Auch Kinos, Theater sowie Einkaufszentren wieder zugänglich. Wer in der Öffentlichkeit unterwegs ist, muss grundsätzlich einen Mindestabstand von zwei Meter zu allen Personen, die nicht im selben Haushalt leben, einhalten. Das Tragen einer Mund-Nasen-Bedeckung in Geschäften und in den öffentlichen Verkehrsmitteln ist Pflicht. Bei Verstoß kann eine Geldstrafe bis zu 350 Euro verhängt werden.

Die zu Portugal gehörende Insel Madeira will den Tourismus ab 1. Juli wieder aufnehmen. Medienberichten zufolge müssen Urlauber bei der Ankunft einen negativen Corona-Test vorweisen, der nicht älter als 72 Stunden ist. Alternativ soll es auch möglich sein, sich kostenlos am Flughafen testen zu lassen.

Griechenland
Momentan gibt es nur Direktflüge nach Athen und Thessaloniki. Ab 1. Juli sollen auch alle Regionalflughäfen für Flüge aus dem Ausland öffnen. Eine Corona-Kontrolle soll es stichprobenartig an den griechischen Flughäfen nach Landung aus dem Ausland geben.
In öffentlichen Verkehrsmitteln oder Taxis müssen auch Touristen Schutzmasken tragen. Verstöße kosten mindestens 150 Euro.


Türkei
Die Türkei ist eines der beliebtesten Reiseziele der Deutschen. Doch ob der Sommerurlaub in Antalya, Side oder Bodrum klappt, ist unsicher: Deutschland hat die Türkei vorerst zum Risikogebiet erklärt. Rückkehrer müssen mit einer 14-tägige Zwangs-Quarantäne rechnen. Diese gilt in Deutschland sowohl für Rückkehrer aus Drittstaaten als auch für Rückkehrer aus Risikogebieten.

Niederlande
Generell gilt ein Mindestabstand von 1,5 Metern voneinander einzuhalten. Für Personen über 13 Jahren besteht darüberhinaus eine Maskenpflicht in öffentlichen Verkehrsmitteln und auf Fähren.

Wer in den Niederlanden mit dem eigenen Fahrzeug unterwegs ist, sollte Folgendes beachten: Laut Informationen der niederländischen Polizei dürfen zusammen in einem Auto nur maximal zwei Personen, die aus unterschiedlichen Haushalten stammen, sitzen, sofern sie dabei den Mindestabstand von 1,5 Metern einhalten. Unzulässig ist es, wenn drei oder mehr Personen im selben Auto sitzen, die nicht demselben Haushalt angehören. Bei Verstößen gegen Corona-Maßnahmen können Bußgelder von bis zu 400 Euro fällig werden.

Österreich
In allen öffentlichen Verkehrsmitteln müssen Passagiere einen Mund-Nasen-Schutz tragen. Hotels und Campingplätze haben wieder geöffnet. In den Hotels sind die Einschränkungen gering, innerhalb einer Gästegruppe wird kein Mindestabstand gefordert, Büfetts und Wellnessbereiche sollen frei zugänglich sein.

Um den Gästen zusätzliche Sicherheit zu geben, will das österreichische Tourismusministerium in fünf Pilotregionen Mitarbeiter, die in der Gästebetreuung tätig sind, vorsorglich auf das Coronavirus testen lassen – unter anderem in der Region Wilder Kaiser (Tirol).

In den schon etwas länger wieder geöffneten Restaurants und Cafés entfallen einige bislang gültige Regeln, darunter auch die Pflicht, beim Betreten eines Lokals einen Mund-Nasen-Schutz zu tragen. Die Sperrstunde in der Gastronomie wurde um bis auf 1 Uhr ausgeweitet.

Masken sollen nur noch in öffentlichen Verkehrsmitteln, in Apotheken, Praxen und Kliniken sowie etwa bei Friseuren oder in der Gastronomie getragen werden, wo der Mindestabstand von einem Meter nicht eingehalten werden kann.