Eine Frau hält ein Bündel Geldscheine. (Quelle: dpa/Andrea Warnecke)
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- Das ändert sich 2022

Der Mindestlohn und die Rente steigt, Hartz-IV-Sätze werden angehoben, die Plastiktüte steht vor dem Aus, das Kükenschreddern wird abgeschafft und vieles mehr: Mit dem neuen Jahr 2022 ändern sich einige Gesetze und Regeln.

 

Mindestlohn steigt

Die neue Bundesregierung will die geplante Erhöhung des Mindestlohns auf 12 Euro schnell umsetzen. Geplant ist, dass er in Schritten zum 1. Januar 2022 auf 9,82 Euro und zum 1. Juli 2022 auf 10,45 Euro angehoben wird.

Renten steigen

Ab dem 1. Juli 2022 steigen die Renten in Westdeutschland voraussichtlich um 4,6 Prozent, in Ostdeutschland um 5,3 Prozent. Die Renten in den neuen Bundesländern betragen dann 98,6 Prozent des Westnivauss. Im Jahr 2024 soll der Rentenwert für West- und Ost-Deutschland angeglichen sein.

Hartz-IV-Sätze steigen

Der Regelsatz für alleinstehende Erwachsene erhöht sich um drei Euro auf 449 Euro pro Monat. Insgesamt erhalten Empfängerinnen und Empfänger von Arbeitslosengeld II, Sozialhilfe sowie Grundsicherung im Alter und bei Erwerbsminderung 0,76 Prozent mehr Geld.

Steuererleichterungen

Ab 2022 gelten höhere Einkommensgrenzen bei der Einkommensteuer: Für alle Steuersätze steigen diese um 1,17 Prozent. Der Grundfreibetrag erhöht sich für Ledige auf 9948 Euro. Der Kinderfreibetrag bleibt bei 8388 Euro pro Kind. Das Finanzministerium hat zudem einen höheren Ausbildungsfreibetrag angekündigt. Er soll von 924 auf 1200 Euro steigen.

Eerweiterte Pfandpflicht für Plastikflaschen und Getränkedosen

Ab dem 1.1.2022 werden alle Getränkedosen und Einwegflaschen aus Kunststoff mit 25 Cent Pfand belegt. Bei Milch und Milcherzeugnissen gilt eine Übergangsfrist bis 2024. Restbestände von Dosen und Flaschen ohne Pfand dürfen Handel noch bis zum 1. Juni verkaufen.

Aus für die Plastiktüte

Ab dem 1. Januar 2022 dürfen in Supermärkten keine Plastiktüten mehr angeboten werden. Das Verbot gilt für Kunststofftragetaschen mit einer Wandstärke zwischen 15 und 50 Mikrometern. Ausgenommen davon sind besonders stabile Mehrweg-Tüten sowie die dünnen Plastikbeutel, die z.Bsp. in der Obst- und Gemüseabteilung verwendet werden.

Verlängerung der pandemiebedingten Sonderregelung für Kinderkrankengeld

Das Kinderkrankengeld kann auch 2022 je versichertem Kind grundsätzlich für 30 statt zehn Tage, bei Alleinerziehenden 60 statt 20 Tage, in Anspruch genommen werden.

Elektronische Krankschreibung

Ab 1. Juli 2022 geht die elektronische Arbeitsunfähigkeitsbescheinigung (eAU) von Ärzten und Kassen direkt an die Arbeitgeber.

Kein Ticketverkauf in Zügen mehr

MIt dem 01. Januar 2022 endet der Verkauf von Fahrkarten in Fernzügen durch das Zugpersonal. Stattdessen kann man dann noch bis zehn Minuten nach Abfahrt eine digitale Fahrkarte über die App oder die Bahn-Website buchen.

Umtausch von alten Führerscheinen

Wer in den Jahren 1953 bis 1958 geboren ist und einen Führerschein besitzt, der bis einschließlich 31. Dezember 1998 ausgestellt worden ist, muss diesen bis spätestens 19. Januar 2022 umtauschen.

Höheres Briefporto

Ab 1. Januar 20222 erhöht sich der Preis für den Standard-, Kompakt-, Groß- und Maxibrief um jeweils fünf Cent. Der Versand einer Postkarte kostet dann 70 statt wie bisher 60 Cent. Der Preis für einen Standardbrief steigt von 80 auf 85 Cent.

Raucher müssen tiefer in die Tasche greifen

Packungen mit 20 Zigaretten kosten ab Jahresanfang 2022 im Schnitt zehn Cent mehr. Erstmals wird die Steuer außerdem auch auf die Substanzen für E-Zigaretten und für Wasserpfeifen-Tabak angerechnet.

Kürzere Kündigungsfristen für Verträge

Ab 1. März 2022 gilt: Verträge dürfen nur noch eine Kündigungsfrist von einem Monat haben. Ist die Frist verpasst, verlängern sich die Verträge nur noch um einen Monat, bis sie gekündigt werden.

Endlich: Kükenschreddern wird verboten!

Männliche Küken legen keine Eier und liefern wenig Fleisch. Aus diesem Grund werden jährlich mehr als 40 Millionen getötet. Der Bundestag verbietet mit einer Änderung des Tierschutzgesetzes das Töten von Hühnerküken zum 1. Januar 2022. Das Verbot für die Eingriffe am Hühnerei und für den Abbruch des Brutvorgangs sollen erst 2024 gelten.