"Ein Papp-Mieten-Deckel vor dem roten Rathaus"; © rbb
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- Fakten zum Mietendeckel

Am 23. Februar 2020  ist der Berliner Mietendeckel in Kraft getreten. Er gilt für einen Zeitraum von fünf Jahren und damit bis zum 22. Februar 2025. Der Mietendeckel gilt rückwirkend zum Stichtag 18. Juni 2019.

Der Mietendeckel gilt für Wohnungen, die vor 2014 gebaut wurden.

Das Gesetz sieht vor, dass der Vermieter innerhalb von zwei Monaten seinen Mietern mitteilen muss, welche sogenannten „Umstände“ für die Wohnung gelten. Wann wurde das Haus errichtet, in welcher Wohnlage befindet es sich, und wie ist die Wohnung ausgestattet.

Kommt der Vermieter dieser Auskunftspflicht nicht nach, ist das eine Ordnungswidrigkeit.

Die Frist für die o.a. Mitteilungen an die Mieter ist am 23.April abgelaufen.

Eine konkrete neue Mietberechnung muss der Vermieter zunächst nicht vorlegen. Das muss erst neun Monate nach Inkrafttreten des Gesetzes geschehen

Dann besteht auch die Möglichkeit, zu hohe Mieten abzusenken – immer vorausgesetzt, der Mietendeckel hat vor den Gerichten Bestand.

Generell können Mieter, die die Berechnung ihrer Miete bezweifeln, sich an das zuständige Bezirksamt oder bei Absenkungsfragen dann an die Senatsverwaltung für Stadtentwicklung und Wohnen wenden.

Eine Ausnahme gibt es zum Beispiel bei bestimmten Modernisierungen wie beispielsweise Wärmedämmungen, Heizungsanlagentausch und Aufzuganbau. Die Kosten dafür dürfen in begrenztem Rahmen auf die Miete umgelegt werden - mehr als einen Euro pro Quadratmeter und Monat Aufschlag dürfen die Vermieter aber nicht verlangen.

Auch bei Vorhandensein einer "modernen Ausstattung" kann sich die Mietobergrenze erhöhen. Sind drei von fünf Merkmalen einer modernen Ausstattung vorhanden, darf pro Quadratmeter maximal ein Euro mehr Miete verlangt werden.

Merkmale einer modernen Ausstattung sind:

1. schwellenlos von der Wohnung und vom Hauseingang erreichbarer Personenaufzug

2. Einbauküche

3. hochwertige Sanitärausstattung

4. hochwertiger Bodenbelag in der überwiegenden Zahl der Wohnräume

5. Energieverbrauch von weniger als 120 kWh pro Quadratmeter und Jahr.