Beschreibung Ein Schüler hält bei einem Probelauf mit Corona-Schnelltests an der Grundschule seinen negativen Test in die Kamera. Quelle: dpa/Christoph Soeder
Bild: dpa/Christoph Soeder

- Testpflicht für Schülerinnen und Schüler

Ab dem 19. April 2021 müssen Schüler und Schülerinnen zwei Mal wöchentlich verpflichtend vor Ort in der Schule auf Corona getestet werden. Sie können nur am Präsenzunterricht oder Betreuungsangebot teilnehmen, wenn ein negatives Testergebnis vorliegt. Wie werden die Selbsttests an die Schülerinnen und Schüler verteilt?

Die Selbsttests erhalten die Schülerinnen und Schüler von ihrer Schule. Die Testpflicht gilt für den Besuch des Präsenzunterrichts und soll bei guter Belüftung in den Klassen oder je nach schulorganisatorischen Möglichkeiten auch in anderen Bereichen erfolgen. Die Testung zu Hause ist dann nicht mehr möglich.

Wie laufen die Tests in der Schule?

Die Schülerinnen und Schüler testen sich unter Anleitung durch das pädagogische Personal in der Schule selbst (im Klassenraum oder nach schulorganisatorischen Möglichkeiten in weiteren Räumen). Alternativ können sie auch ein aktuelles Ergebnis einer öffentlichen Teststelle vorlegen.

Welche Tests kommen an den Schulen zum Einsatz?

a) CLINITEST® Rapid COVID-19 Antigen Test von Siemens

b) SARS-CoV-2 Rapid Antigen Test von Roch

Wie funktionieren die Tests?

Grundsätzlich genügt bei allen Tests ein einfacher Abstrich im vorderen Bereich der Nase. Das Ergebnis liegt nach einer Wartezeit von 15 Minuten vor.

Wie werden die Selbsttests durchgeführt?

Schüler und Schülerinnen müssen vor der ersten Testdurchführung über den Ablauf aufgeklärt werden. Dafür hat die Senatsverwaltung FAQ´s und Erklärvideos bereit gestellt: www.einfach-testen.berlin

Für beide Tests genügt ein einfacher Abstrich im vorderen Bereich der Nase (nasal). Es gibt ein Testkit. Darin enthalten unter anderem der Abstrich-Spachtel, ein Teströhrchen, eine sogenannte Pufferlösung und eine Testkassette.

Im Wesentlichen ist der Ablauf bei beiden Tests gleich.

Genaue Erklärungen zur Anwendung finden Sie unter https://www.berlin.de/sen/bjf/corona/tests/

Was passiert bei einem positiven Selbsttest?

Betroffene Schüler/innen können nicht weiter am Unterricht teilnehmen. Sie müssen sich unverzüglich zu einem PCR-Nachtest an eine der zentralen PCR-Nachteststellen.

Betroffene Schüler/innen begeben sich im Anschluss an den PCR-Nachtest wie im Infektionsschutzgesetz und der Berliner SARS-CoV-2-Infektionsschutzmaßnahmen-Verordnung vorgesehen bis zum Erhalt des Ergebnisses des PCR-Nachtests in Selbstquarantäne.

Fällt auch das PCR-Nachtestergebnis positiv aus, wird das Gesundheitsamt der getesteten Person direkt von der Teststelle darüber in Kenntnis gesetzt.

Brauche ich eine Einverständniserklärung der Erziehungsberechtigten?

Nein, es wird keine Einverständniserklärung benötigt, weil die Präsenzpflicht an Berlins Schulen weiter aufgehoben ist. Wer keinen Test machen will, kann bzw. muss im Distanzunterricht lernen.

Gibt es Ausnahmen, wer darf Selbsttest zuhause machen?

Schüler denen eine eigene Testdurchführung nicht möglich ist, dürfen nach Absprache mit der Schulleitung zuhause getestet werden. Sie müssen dann eine Bescheinigung vorlegen. Es gibt auch sogenannte Härtefall-Regelungen, die zum Beispiel bei Kindern mit einer Beeinträchtigung greifen.

Wie werden die Test entsorgt?

Sie kommen in verschlossenen Tüten in den Hausmüll. Das Umweltbundesamt sagt: in den Hausmüll werfen ist okay, aber gut verpackt. Möglichst alle Testkit-Utensilien in einen reißfesten, tropfsicheren und dicht verschlossenen Beutel packen und dann wegschmeißen.

Gehen von den Tests Gefahren für Schulkinder aus?

Im Netz kursieren verschiedene Befürchtungen und Behauptungen.

Erstens, die Tupfer in Corona-Schnelltests seien mit Ethylenoxid beschichtet und daher krebserregend. Das Gerücht ist nicht zutreffend. Ethylenoxid wird nur zur Sterilisation von Tupfern verwendet und ist eines der am häufigsten verwendeten Sterilisationsinstrumente in der Gesundheitsbranche. Tatsächlich wird Ethylenoxid im Gefahrstoffinformationssystem der Deutschen Gesetzlichen Unfallversicherung als krebserregend angesehen. Aber, ein großer Teil des Sterilisationsprozesses besteht daraus, sicherzustellen, dass das Ethylenoxid wieder aus dem Produkt entfernt wird und dass alle möglichen Rückstände unter den international festgelegten Sicherheitsstandards liegen. Eine Studie aus dem Jahr 2017 hatte gezeigt, dass die Rückstände auf Wattestäbchen drei Wochen nach der Behandlung mit Ethylenoxid-Gas nicht mehr nachweisbar waren.

Zweitens, Natriumazid in der Pufferlösung kann zu Verletzungen bei der Anwendung führen. Tatsächlich enthält der Extraktionspuffer eine geringe Konzentration (0, 09%) von Natriumazid. Das kann bei Haut- oder Augenkontakt zu Reizungen führen und sollte mit reichlich Wasser ausgespült werden. Natriumazid ist ein Konservierungsmittel und kann beim Verschlucken giftig sein. Nach Einschätzung von Experten ist die Konzentration aber zu gering um gefährlich zu sein. Kinder müssten sich 100e Schnelltests besorgen und alle Pufferlösungen auf einmal trinken. Und bei korrekter Anwendung kommen Kinder auch gar nicht auf gefährliche Art und Weise mit der Lösung in Kontakt.