Salatdressing (Foto: imago images/Cavan IMages)
Bild: imago images/Cavan IMages

- Versteckter Alkohol in Lebenmitteln

Aufbackbrötchen, Salatdressing oder Fertigkuchen: Alkohol versteckt sich häufiger in Lebensmitteln als viele VerbraucherInnen vermuten.

Wie erkenne ich als Verbraucher, ob Lebensmittel wirklich alkoholfrei sind und welche Kennzeichnungen sind für diese Produkte beim Hersteller verpflichtend?

Warum wird Alkohol in Lebensmitteln benutzt?

Hersteller benutzen Alkohol beispielsweise als geschmacksgebende Komponente oder als Lösungsmittel für Aromen, weil sich manche Aromen erst mit Hilfe von Alkohol entfalten. Bei Süß- und Backwaren wirkt Alkohol als Konservierungsmittel.

Für wen ist versteckter Alkohol in Lebensmitteln problematisch?

Zum Schutz des ungeborenen Kindes sollten Schwangere keinen Alkohol zu sich nehmen, auch nicht in kleinen Mengen.

Bei Aufnahme schon kleinerer Mengen Alkohol können sich Kinder frühzeitig an den Geschmack gewöhnen. Dadurch kann die Hemmschwelle, Alkohol oder Alkopops zu probieren, sinken.

Bei abstinenten AlkoholikerInnen können bereits kleinste Mengen Alkohol oder nur der Geruch zu einem Rückfall führen.

Auch religöse Gründe können für den Verzicht auf Alkohol eine Rolle spielen.

So erkenne ich Alokohol in Lebensmitteln

Verpackte Lebensmittel

Hier kann er unter verschiedenen Begriffen angegeben sein, zum Beispiel Trinkalkohol, Ethanol, Ethylalkohol oder Äthanol. Weitere alkoholhaltige Zutaten sind beispielsweise Weinbrände oder Spirituosen wie Arrak, Cognac, Maraschino, Marc de Champagne, Cointreau, Sherry oder Calvados.

Wird Alkohol nur als Trägerstoff (z. Bsp. für Aromen) eingesetzt, ist die Kennzeichnung im Zutatenverzeichnis nicht verpflichtend. Hier dient Alkohol nur als Hilfsstoff und übernimmt im Endprodukt keine Funktion. Damit können verarbeitete Lebensmittel Alkohol enthalten, ohne dass es erkennbar ist. Einige Hersteller kennzeichnen diese Zusatzstoffe dann freiwillig.


Unverpackte Lebensmittel

Hier gibt es keine Kennzeichnungspflicht. Beinhalten zum Beispiel lose verkaufte Pralinen Alkohol, ist die Kennzeichnung nicht verpflichtend. Das gilt auch für Gerichte im Restaurant oder Kuchen im Café.

Auf kleinen Packungen, deren größte Oberfläche weniger als 10 cm2 beträgt, müssen Hersteller ebenfalls kein Zutatenverzeichnis aufdrucken. Bei dekorativen Schokoherzen ist so oftmals nicht erkennbar, welche Zutaten wirklich in ihnen stecken.

Verbrauchertipp: Wer auf Alkohol verzichten möchte oder Kinder versorgt, sollte sich die Zutatenliste immer genau ansehen beziehungsweise bei unverpackten Lebensmitteln und im Restaurant nachfragen.

In diesen Lebensmitteln versteckt sich Alkohol

Das hat die Verbraucherzentrale Brandenburg untersucht. Hier finden Sie die Ergebnisse.

https://www.verbraucherzentrale-brandenburg.de/lebensmittel-ernaehrung/alkohol-in-lebensmitteln#4

Mehr Informationen

Auch bei der Krankenkasse AOK finden Sie umfangreiche Informationen zum Thema

https://www.aok.de/pk/magazin/ernaehrung/gesunde-ernaehrung/versteckter-alkohol-in-lebensmitteln/