
- Rettungsdienst oder ärztlicher Bereitschaftsdienst - wen rufe ich wann?
Unter 112 erreicht man den Rettungsdienst, der innerhalb kürzester Zeit beim Patienten ist. Dieser ist für lebensbedrohliche Erkrankungen zuständig. Unter der 116117 erreichen Anrufer den Patientenservice, der die Patienten bei Bedarf an den ärztlichen Bereitschaftsdienst verweist. Hier lesen Sie die konkreten Fälle.
116 117: Wann rufen Sie den ärztlichen Bereitschaftsdienst?
In dringenden, aber nicht lebensbedrohlichen Fällen wählen Sie die 116 117 – die bundesweite Nummer für den Bereitschaftsdienst, auch Notdienst genannt. Dies ist die Anrufzentrale des ärztlichen Bereitschaftsdienstes, der Sie an Bereitschaftsdienstpraxen verweist, die Sie dann gegebenenfalls aufsuchen kann. In einigen Fällen kommt ein ärztlicher Bereitschaftsdienst zu Ihnen nach Hause – dann, wenn sich Ihr Gesundheitszustand es Ihnen nicht ermöglicht, in eine Praxis zu kommen oder die betreffende Bereitschaftspraxis nicht besetzt ist.
Der ärztliche Bereitschaftsdienst versorgt sowohl Kassen- als auch Privatpatienten, die Kosten werden übernommen.
Typische Fälle für den Bereitschaftsdienst:
Erkältungskrankheiten
Grippale Infekte mit Fieber und Schmerzen
Infektionen von Hals, Nase, Ohren (HNO)
Magen-Darm-Infekte mit Brechdurchfall
Migräne
Hexenschuss
112: Wann rufen Sie den Rettungsdienst an?
Mit der Nummer 112 erreichen Sie den Rettungsdienst. Sie ist für akute, möglicherweise sogar lebensbedrohliche Notfälle reserviert. Dazu zählen unter anderem:
Anzeichen für einen Herzinfarkt (starker Brustschmerz, Atemnot, kalter Schweiß)
Anzeichen für einen Schlaganfall (Seh- und Sprachstörungen, Lähmungserscheinungen)
Unfälle mit schweren Verletzungen/hohem Blutverlust
Ohnmacht/Bewusstlosigkeit
allergischer Schock (Anaphylaxie)
starke Schmerzen
schwere Verbrennungen
Asthmaanfall (anfallsartige Atemnot)
Wenn Sie sich nicht sicher sind, ob der Zustand lebensbedrohlich ist oder werden könnte, wähle Sie die 112!
Der Notrufexperte am Telefon entscheidet, welcher Einsatzwagen für welchen Fall nötigt ist und ob ein Notarzt mitfährt. Grundsätzlich wird aber bei fast jedem Notfall ein Rettungswagen zum Geschehen geschickt.
Liegt kein akuter Notfall vor, aber der Betroffene benötigt einen Transport ins nächste Krankenhaus und kann nicht selbst fahren, wird die Rettungsdienstzentrale einen Krankenwagen schicken. Ist es medizinisch geboten (!), übernimmt die Krankenkasse die Kosten für den Rettungswagenwageneinsatz und den Krankentransport.